DIE NATO UND DAS VÖLKERRECHT
Ein Beitrag von MONIQUE UND ROLAND WEYL
(Association adhérente à l’Association Internationale des Juristes Démocrates) c/o weyl-porcheron 160 rue du Temple, 75003 PARIS – fax 0142780357 (site :droitsolidarite.free.fr)
Wenn man das Völkerrecht und das innerstaatliche Recht vergleicht, kann man sagen, dass die NATO so etwas wie eine bewaffnete Bande ist und dass sie selbst durch den Vorwand ihrer rein defensiv motivierten Gründung nicht akzeptabler wird als es in einer Demokratie Selbstverteidigungsgruppen sind. Doch um die NATO am Völkerrecht zu messen, ist es zunächst erforderlich, in Erinnerung zu rufen, worin dieses besteht.
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